Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Vorgaben des § 14a EnWG für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Erfasst werden grundsätzlich neu in Betrieb genommene Anlagen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, etwa Wärmepumpen und nicht öffentliche Ladepunkte; Ausnahmen und Zuordnungsregeln sind zu beachten.
Das Ziel von §14a EnWG: Netzsicherheit ohne Ausbaubremse
Mit dem rasanten Zubau von Wärmepumpen und privaten Ladestationen steigen die Spitzenlasten im Niederspannungsnetz. Um Netzüberlastungen an kalten Winterabenden zu vermeiden, durften Netzbetreiber früher den Anschluss neuer Wärmepumpen verzögern oder ablehnen.
Für erfasste Anlagen ist eine netzorientierte Steuerung vorgesehen. Die konkreten Pflichten hängen unter anderem von Inbetriebnahme, Leistung und Gerätekonfiguration ab. Die Regelung soll den Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ermöglichen und gleichzeitig Engpässe im Verteilnetz berücksichtigen.
Mindestleistung und Steuerung
Bei einer netzorientierten Steuerung wird die Leistung des betroffenen Verbrauchers begrenzt; eine vollständige Unterbrechung des Haushaltsbezugs ist nicht Gegenstand der Steuerung. Für die Verbrauchseinrichtung gelten Mindestleistungs- und Berechnungsregeln, deren Anwendung von Anschluss- und Gerätekonfiguration abhängt.
Welche Auswirkungen eine Dimmung auf Raumtemperatur, Warmwasser oder Ladezeit hat, hängt von Gebäude, Anlage und Nutzungsprofil ab und kann nicht pauschal garantiert werden.
Die Belohnung: Dauerhaft reduzierte Netzentgelte
Für teilnehmende Anlagen gibt es Netzentgelt-Reduzierungen nach den jeweils geltenden Modulen und örtlichen Netzentgelten:
Wichtige Kriterien & Prüfpunkte:
- Modul 1 sieht eine pauschale Reduzierung vor; die Höhe richtet sich nach den geltenden Festlegungen und dem Netzgebiet.
- Modul 2 sieht eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vor und setzt eine separate Messung voraus.
- Modul 3 ermöglicht zeitvariable Netzentgelte in Kombination mit Modul 1; Verfügbarkeit und konkrete Preiszeiten richten sich nach dem Netzgebiet.
Technische Voraussetzungen im Zählerschrank
Die erforderliche Steuerungs- und Messtechnik hängt von der gewählten Umsetzungsart und den Vorgaben des Messstellen- und Netzbetreibers ab. Der Zählerplatz wird im konkreten Projekt geprüft.
Praxis-Tipp von Elektrotechnikermeister Daniel Jatz:
"Welches Netzentgelt-Modul passt, hängt von Verbrauch, Messkonzept und den örtlichen Netzentgelten ab. Vergleichen Sie die Optionen für Ihre Anlage, bevor Sie sich entscheiden."
